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04.02.2010

Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung

Erklärung der SPD-Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf der unionsgeführten Länder Baden-Württemberg und Hessen

Genitalverstümmelung ist eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen, die Frauen und Mädchen angetan werden kann. Deshalb muss diese unmenschliche Praxis weltweit geächtet und bekämpft werden. Auch in Deutschland, wo 30.000 Migrantinnen leben, die von Genitalverstümmelung betroffen sind.

Die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg und Hessen haben in der letzten Bundesratssitzung im Dezember 2009 einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel, Genitalverstümmelung als eigenständigen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einzuführen und das Strafmass zu erhöhen. Mit der geplanten Strafrechtsänderung wird allerdings weder Genitalverstümmelung bekämpft noch den Opfern geholfen. Genitalverstümmelung ist bereits nach geltendem Recht strafbar, meist als gefährliche beziehungsweise schwere Körperverletzung. Eine Strafbarkeitslücke besteht daher nicht.

Bei der abschliessenden Beratung des 2.
Opferrechtsreformgesetzes im Juli 2009 haben die Unionsfraktionen die bestehenden strafrechtlichen Regelungen verteidigt und eine Strafverschärfung aus Sicht der Opfer als kontraproduktiv bewertet. Die aktuelle Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg und Hessen steht dazu im Widerspruch. Im Bundesrat wurde auch das Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Volljährigkeit des Opfers gefordert. Exakt dies hat die Grosse Koalition im 2. Opferrechtsreformgesetz bereits beschlossen.

2008 wurden in einem Antrag der Grossen Koalition nationale und internationale Massnahmen gegen Genitalverstümmelung verabschiedet. Darin geht es darum, Familien über die Folgen von Genitalverstümmelung aufzuklären, relevante Berufsgruppen und Organisationen zu vernetzen und Projekte auf Landes- und Bundesebene zu fördern. Auf die Umsetzung dieser Massnahmen sollten sich die Länder konzentrieren.

Der internationale Tag "Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung" am 6. Februar ruft dazu auf, die Wirksamkeit der Aktivitäten zu erhöhen.

Dafür setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion auch in Zukunft ein.

 

Caren Marks

Frauenpolitische Specherin

Christoph Straesser

Menschenrechtspolitischer Sprecher

Angelika Graf

Stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecherin

und

Christine Lambrecht

Rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

 

Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion als pdf-Datei

 

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  • 12.03.2010, 16:00 Uhr - ASF-Bundesvorstand in Gelsenkirchen
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